
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VITALIS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VITALIS Coaching & Beratung
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vitalis Coaching & Beratung (nachfolgend «Auftragnehmerin») und den Kundinnen bzw. Kunden (nachfolgend «Auftraggeberin/-geber») im Zusammenhang mit Coaching- und Beratungsleistungen.
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Im Übrigen finden die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220), insbesondere die Art. 394 ff. OR, Anwendung.
2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Ein Vertragsverhältnis («Mandat» im Sinne der Art. 394 ff. OR) entsteht, sobald ein Termin oder ein Coaching-/Beratungspaket – mündlich oder schriftlich – vereinbart und durch die Auftragnehmerin bestätigt wird.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungserbringung und Sorgfaltspflicht
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt, nach bestem Wissen und unter Beachtung der anerkannten Standards ihrer Tätigkeit zu erbringen (Art. 398 Abs. 2 OR).
Eine Erfolgsgarantie im Hinblick auf definierte Ziele oder Ergebnisse wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Coaching- und Beratungspakete, Zahlungsmodalitäten und Vorauskasse
§ 4.1 Coaching- und Beratungspakete
Die Auftragnehmerin bietet ihre Coaching- und Beratungsleistungen ausschliesslich in Form von Paketen mit 5, 10 oder 15 Sitzungen an. Inhalt, Umfang und Preis der jeweiligen Pakete ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungs- und Preisübersicht.
§ 4.2 Zahlungspflicht und Vorauskasse
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Alle Leistungen sind per Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsunterzeichnung vollständig zahlbar.
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Die Sitzungen bei den VITALIS Coaches und Beratern können erst nach vollständiger Begleichung der Gebühr in Anspruch genommen werden.
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Sobald der Vertrag im Rahmen des Erstgesprächs unterzeichnet wurde, entsteht die unwiderrufliche Zahlungspflicht.
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Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet; offene Beträge bleiben vollumfänglich geschuldet.
§ 4.3 Erstgespräch (kostenpflichtig und verbindlich)
Mit dem Absenden des Formulars zur Vereinbarung eines Erstgesprächs sowie der ausdrücklichen Bestätigung und Akzeptanz dieser AGB gibt die absendende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags ab.
Der Vertrag kommt mit elektronischer Bestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Die elektronische Bestätigung, insbesondere per E-Mail, gilt als rechtsgültiger Nachweis des Vertragsschlusses.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Buchung übermittelten Daten (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anmeldung sowie technische Metadaten wie die IP-Adresse) zum Zwecke des Vertragsnachweises und der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.
Mit Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars für das Erstgespräch in Höhe von CHF 90.–.
Der geschuldete Betrag ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung vollumfänglich zahlbar und innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss fällig.
Ein Rücktritt, eine Stornierung oder Terminverschiebung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere gemäss Art. 404 OR.
§ 4.4 Zahlungsverzug und Inkasso
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Verzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
Ab dem Zeitpunkt des Verzugs wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr auf den offenen Betrag geschuldet. -
Mahngebühren
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Mahnung: kostenfrei
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Mahnung: CHF 50.–
Mit der 2. Mahnung wird zugleich das Betreibungsverfahren eingeleitet.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben.
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Inkasso / Betreibung
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Wird die Forderung trotz Mahnung nicht beglichen, kann die Auftragnehmerin die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten oder den Rechtsweg, insbesondere die Betreibung, einleiten.
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Sämtliche dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten gehen – soweit gesetzlich zulässig – zulasten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers.
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Vollstreckung
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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung sämtliche gesetzlichen Mittel zur Durchsetzung der Forderung zu nutzen. Dazu gehören Betreibung, gerichtliche Klage und Eintragung ins Betreibungsregister, soweit gesetzlich zulässig.
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Unabhängigkeit der Zahlungspflicht
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Die Zahlungspflicht für vereinbarte Leistungen bleibt unberührt, auch wenn das Coaching oder Erstgespräch nicht wahrgenommen wird, sofern kein zwingender rechtlicher Grund vorliegt.
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5. Beendigung des Auftragsverhältnisses
Beide Parteien können das Mandat gemäss Art. 404 Abs. 1 OR jederzeit kündigen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, im Falle einer Beendigung ein abschliessendes Gespräch durchzuführen.
Eine Rückerstattung bereits erbrachter oder gebuchter Leistungen erfolgt nicht.
6. Termine, Absagen und Versäumnisse
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wird ein Termin nicht wahrgenommen, gilt die Sitzung als bezogen.
Bei Krankheit oder Unfall kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine kostenfreie Verschiebung erfolgen.
7. Höhere Gewalt
Kann die Auftragnehmerin einen Termin aus Gründen höherer Gewalt nicht durchführen, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Weitere Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen (Art. 97 ff. OR).
8. Urheberrechte und Nutzung von Materialien
Alle bereitgestellten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht (URG; SR 231.1).
Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne Zustimmung untersagt.
9. Haftung
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Verantwortung für Coaches & Berater
Die Auswahl der mit Vitalis zusammenarbeitenden Coaches und Berater erfolgt sorgfältig.
Die Geschäftsleitung übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben, Informationen oder Lebensläufe der Mitarbeitenden von Vitalis innerhalb der jeweiligen Kundenbeziehung.
Haftung für das Verhalten, die Tätigkeit oder die Aussagen der Coaches und Berater wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle Informationen werden vertraulich behandelt (Art. 398 OR).
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss DSG (SR 235.1).
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Zuletzt aktualisiert: 18.03.2026